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AN DIE EHRWÜRDIGEN BRÜDER
DIE PATRIARCHEN,
DIE ERZBISCHÖFE, BISCHÖFE
UND DIE ÜBRIGEN ORTSORDINARIEN,
DIE MIT DEM APOSTOLISCHEN STUHL
IN FRIEDEN UND GEMEINSCHAFT LEBEN,
AN DEN KLERUS
UND DIE CHRISTGLÄUBIGEN
DES GANZEN KATHOLISCHEN ERDKREISES
SOWIE AN ALLE MENSCHEN GUTEN WILLENS
Ehrwürdige Brüder, liebe Söhne und Töchter! Gruß und Apostolischen Segen!
Die Weitergabe des Lebens
1. Die überaus ernste Aufgabe, menschliches Leben weiterzugeben, durch die die
Gatten freie und bewußte Mitarbeiter des Schöpfergottes sind, erfüllt sie immer
mit großer Freude; doch ist die Freude vielfach mit nicht geringen
Schwierigkeiten und Bedrängnissen verbunden.
Zu allen Zeiten stellte die Erfüllung dieser Aufgabe das Gewissen der Gatten vor
schwere Probleme. Die jüngste Entwicklung jedoch, die die menschliche
Gesellschaft nimmt, bringt derartige Veränderungen mit sich, daß sich neue
Fragen erheben, denen die Kirche sich stellen muß, weil sie aufs engste mit
menschlichem Leben und Glück zusammenhängen.
I.
Neue Gesichtspunkte des Problems:
die Zuständigkeit des kirchlichen Lehramtes
Neue Problemstellungen
2. Die Veränderungen sind wirklich bedeutsam und verschiedenartig. Zunächst
handelt es sich um die rasche Bevölkerungszunahme: viele fürchten, daß die
Weltbevölkerung schneller zunimmt, als die zur Verfügung stehende Nahrung
erlaubt. Dadurch wächst die Not in vielen Familien und in den
Entwicklungsländern. Das kann staatliche Regierungen leicht dazu drängen, diese
Gefahr mit radikalen Maßnahmen zu bekämpfen. Dazu erschweren nicht nur Arbeits-
und Wohnverhältnisse, sondern auch gesteigerte Ansprüche wirtschaftlicher Art
und im Hinblick auf die Erziehung und den Unterricht der Jugend den angemessenen
Unterhalt einer größeren Zahl von Kindern.
Wir erleben auch einen gewissen Wandel in der Auffassung von der Persönlichkeit
der Frau und ihrer Aufgabe in der menschlichen Gesellschaft; ebenso in der
Auffassung vom Wert der Gattenliebe in der Ehe und in der Beurteilung des
ehelichen Verkehrs im Hinblick auf diese Liebe.
Schließlich ist vor allem der staunenswerte Fortschritt des Menschen in der
Beherrschung der Naturkräfte und deren rationaler Auswertung in Betracht zu
ziehen. Diese Herrschaft sucht nun der Mensch auf sein ganzes Leben auszudehnen:
auf seinen Körper, seine seelischen Kräfte, auf das soziale Leben und selbst auf
die Gesetze, die die Weitergabe des Lebens regeln.
3. Diese Sachlage wirft neue Fragen auf. Wäre es nicht angebracht, angesichts
der gegenwärtigen Lebensverhältnisse und der Bedeutung, die der eheliche Verkehr
für die Harmonie und gegenseitige Treue der Gatten hat, die heute geltenden
sittlichen Normen zu überprüfen? Zumal, wenn man erwägt, daß diese unter
Umständen nur unter heroischen Opfern befolgt werden können?
Könnte nicht das sogenannte Ganzheitsprinzip auf diesen Bereich angewandt werden
und damit die Planung einer weniger großen, aber vernünftig geregelten
Fruchtbarkeit einen physisch unfruchtbar machenden Akt in eine erlaubte und
vorausschauende Geburtenlenkung verwandeln? Kann man nicht die Meinung vertreten,
daß das Ziel des Dienstes an der Fortpflanzung mehr dem Eheleben als Ganzen
aufgegeben sei als jedem einzelnen Akt? Man stellt auch die Frage, ob bei dem
gesteigerten Verantwortungsbewußtsein des heutigen Menschen nicht die Zeit
gekommen sei, wo die Weitergabe des Lebens mehr von Vernunft und freier
Entscheidung bestimmt werden sollte als von gewissen biologischen
Regelmäßigkeiten.
Zuständigkeit des Lehramtes
4. Zweifellos forderten solche Fragen vom kirchlichen Lehramt eine neue und
vertiefte Überlegung über die Prinzipien der Ehemoral, die ihre Grundlage im
natürlichen Sittengesetz haben, das durch die göttliche Offenbarung erhellt und
bereichert wird.
Kein gläubiger Christ wird bestreiten, daß die Auslegung des natürlichen
Sittengesetzes zur Aufgabe des kirchlichen Lehramtes gehört. Denn zweifellos hat
- wie Unsere Vorgänger wiederholt ausgesprochen haben1 - Christus Jesus, als er
dem Petrus und den übrigen Aposteln an seiner göttlichen Gewalt Anteil gab und
sie aussandte, alle Völker zu lehren, was er uns geboten hat2, sie zu
zuverlässigen Wächtern und Auslegern des ganzen Sittengesetzes bestellt, das
heißt nicht nur des evangelischen, sondern auch des natürlichen Sittengesetzes.
Denn auch das natürliche Sittengesetz bringt den Willen Gottes zum Ausdruck, und
dessen treue Befolgung ist ja allen Menschen zum ewigen Heil notwendig3.
In Erfüllung dieses Auftrags hat sich die Kirche zu allen Zeiten, besonders oft
in letzter Zeit über die Natur der Ehe, über die sittlich geordnete
Inanspruchnahme der ehelichen Rechte und die Pflichten der Eheleute in
übereinstimmenden Dokumenten geäußert4.
Spezielle Studien
5. Im Bewußtsein dieser gleichen Aufgabe haben Wir den von Unserm Vorgänger
Johannes XXIII. im März 1963 eingesetzten Ausschuß bestätigt und erweitert. Ihm
gehörten außer vielen Gelehrten aus den betreffenden Fachgebieten auch Ehepaare
an. Dieser Ausschuß sollte Gutachten einholen über die Fragen, die das eheliche
Leben und vor allem die sittlich geordnete Geburtenregelung aufwirft; er sollte
darüber hinaus die Ergebnisse seiner Studien so vorlegen, daß das kirchliche
Lehramt eine den Erwartungen nicht nur der Gläubigen, sondern auch der übrigen
Welt entsprechende Antwort geben könnte5.
Das Forschungsergebnis der Sachkundigen und die Gutachten vieler Unserer Brüder
im Bischofsamt, die sie teils aus eigenem Antrieb einsandten, die teils von Uns
erbeten waren, erlaubten Uns, dieses vielseitige Problem von allen Seiten aus
sorgfältiger zu bedenken. Deshalb sagen Wir allen von Herzen Dank.
Die Antwort des Lehramtes
6. Die Folgerungen jedoch, zu denen der Ausschuß gelangt war, konnten für Uns
kein sicheres und endgültiges Urteil darstellen, das Uns der Pflicht enthoben
hätte, ein so bedeutsames Problem zum Gegenstand Unserer persönlichen Erwägung
zu machen. Das war auch deshalb notwendig, weil es in der Vollversammlung des
Ausschusses nicht zu einer vollen Übereinstimmung der Auffassungen über die
vorzulegenden sittlichen Normen gekommen war; und vor allem, weil einige
Lösungsvorschläge auftauchten, die von der Ehemoral, wie sie vom kirchlichen
Lehramt bestimmt und beständig vorgelegt wurde, abwichen.
Daher wollen Wir nun nach genauer Prüfung der Uns zugesandten Akten, nach
reiflicher Überlegung, nach inständigem Gebet zu Gott, in kraft des von Christus
Uns übertragenen Auftrags auf diese schwerwiegenden Fragen Unsere Antwort geben.
II.
Prinzipien der kirchlichen Lehre
Gesamtschau des Menschen
7. Die Frage der Weitergabe menschlichen Lebens darf - wie jede andere Frage,
die das menschliche Leben angeht - nicht nur unter biologischen, psychologischen,
demographischen, soziologischen Gesichtspunkten gesehen werden; man muß vielmehr
den ganzen Menschen im Auge behalten, die gesamte Aufgabe, zu der er berufen ist;
nicht nur seine natürliche und irdische Existenz, sondern auch seine
übernatürliche und ewige. Da nun viele, die sich für künstliche Geburtenregelung
einsetzen, sich dabei auf die Forderungen der ehelichen Liebe und der
verantwortlichen Elternschaft berufen, ist es nötig, diese beiden bedeutsamen
Elemente des ehelichen Lebens genauer zu bestimmen und zu beleuchten. - Dabei
wollen Wir vor allem zurückgreifen auf die Pastoralkonstitution "Gaudium et spes",
in der sich jüngst das Zweite Vatikanische Konzil mit sehr hoher Autorität dazu
geäußert hat.
Die eheliche Liebe
8. Die eheliche Liebe zeigt sich uns in ihrem wahren Wesen und Adel, wenn wir
sie von ihrem Quellgrund her sehen; von Gott, der "Liebe ist6", von ihm, dem
Vater, "nach dem alle Vaterschaft im Himmel und auf Erden ihren Namen trägt7".
Weit davon entfernt, das bloße Produkt des Zufalls oder Ergebnis des blinden
Ablaufs von Naturkräften zu sein, ist die Ehe in Wirklichkeit vom Schöpfergott
in weiser Voraussicht so eingerichtet, daß sie in den Menschen seinen Liebesplan
verwirklicht. Darum streben Mann und Frau durch ihre gegenseitige Hingabe, die
ihnen in der Ehe eigen und ausschließlich ist, nach jener personalen
Gemeinschaft, in der sie sich gegenseitig vollenden, um mit Gott
zusammenzuwirken bei der Weckung und Erziehung neuen menschlichen Lebens.
Darüber hinaus hat für die Getauften die Ehe die hohe Würde eines sakramentalen
Gnadenzeichens, und bringt darin die Verbundenheit Christi mit seiner Kirche zum
Ausdruck.
Eigenart der ehelichen Liebe
9. In diesem Licht wird die besondere Eigenart und Forderung der ehelichen Liebe
deutlich. Es kommt sehr darauf an, daß man davon die rechte Vorstellung hat.
An erster Stelle müssen wir sie als vollmenschliche Liebe sehen; das heißt als
sinnenhaft und geistig zugleich. Sie entspringt darum nicht nur Trieb und
Leidenschaft, sondern auch und vor allem einem Entscheid des freien Willens, der
darauf hindrängt, in Freud und Leid des Alltags durchzuhalten, ja dadurch
stärker zu werden: so werden dann die Gatten ein Herz und eine Seele und kommen
gemeinsam zu ihrer menschlichen Vollendung.
Weiterhin ist es Liebe, die aufs Ganze geht; jene besondere Form personaler
Freundschaft, in der die Gatten alles großherzig miteinander teilen, weder
unberechtigte Vorbehalte machen noch ihren eigenen Vorteil suchen. Wer seinen
Gatten wirklich liebt, liebt ihn um seiner selbst willen, nicht nur wegen dessen,
was er von ihm empfängt. Und es ist seine Freude, daß er durch seine Ganzhingabe
bereichern darf.
Die Liebe der Gatten ist zudem treu und ausschließlich bis zum Ende des Lebens;
so wie sie Braut und Bräutigam an jenem Tag verstanden, da sie sich frei und
klar bewußt durch das gegenseitige eheliche Jawort aneinander gebunden haben.
Niemand kann behaupten, daß die Treue der Gatten - mag sie auch bisweilen schwer
werden - unmöglich sei. Im Gegenteil. Zu allen Zeiten hatte sie ihren Adel und
reiche Verdienste. Beispiele sehr vieler Ehepaare im Lauf der Jahrhunderte sind
der Beweis dafür: Treue entspricht nicht nur dem Wesen der Ehe, sie ist darüber
hinaus eine Quelle innigen, dauernden Glücks.
Diese Liebe ist schließlich fruchtbar, da sie nicht ganz in der ehelichen
Vereinigung aufgeht, sondern darüber hinaus fortzudauern strebt und neues Leben
wecken will. "Ehe und eheliche Liebe sind ihrem Wesen nach auf die Zeugung und
Erziehung von Nachkommenschaft ausgerichtet. Kinder sind gewiß die vorzüglichste
Gabe für die Ehe und tragen zum Wohl der Eltern selbst sehr bei8."
Verantwortliche Elternschaft
10. Deshalb fordert die Liebe von den Ehegatten, daß sie ihre Aufgabe
verantwortlicher Elternschaft richtig erkennen. Diese Aufgabe, auf die man heute
mit gutem Recht ganz besonderen Wert legt, muß darum richtig verstanden werden.
Sie muß aber unter verschiedenen berechtigten, miteinander zusammenhängenden
Gesichtspunkten betrachtet werden.
Was zunächst die biologischen Vorgänge angeht, bedeutet verantwortungsbewußte
Elternschaft die Kenntnis und die Beachtung der mit ihnen zusammenhängenden
Funktionen. So vermag der Mensch in seinen Fortpflanzungskräften die
biologischen Gesetze zu entdecken, die zur menschlichen Person gehören9.
Was dann psychologisch Trieb und Leidenschaft betrifft, so meint
verantwortungsbewußte Elternschaft ihre erforderliche Beherrschung durch
Vernunft und Willen.
Im Hinblick schließlich auf die gesundheitliche, wirtschaftliche, seelische und
soziale Situation bedeutet verantwortungsbewußte Elternschaft, daß man entweder,
nach klug abwägender Überlegung, sich hochherzig zu einem größeren
Kinderreichtum entschließt, oder bei ernsten Gründen und unter Beobachtung des
Sittengesetzes zur Entscheidung kommt, zeitweise oder dauernd auf weitere Kinder
zu verzichten.
Endlich und vor allem hat verantwortungsbewußte Elternschaft einen inneren Bezug
zur sogenannten objektiven sittlichen Ordnung, die auf Gott zurückzuführen ist,
und deren Deuterin das rechte Gewissen ist. Die Aufgabe verantwortungsbewußter
Elternschaft verlangt von den Gatten, daß sie in Wahrung der rechten Güter- und
Wertordnung ihre Pflichten gegenüber Gott, sich selbst, gegenüber ihrer Familie
und der menschlichen Gesellschaft anerkennen.
Daraus folgt, daß sie bei der Aufgabe, das Leben weiterzugeben, keineswegs ihrer
Willkür folgen dürfen, gleichsam als hinge die Bestimmung der sittlich gangbaren
Wege von ihrem eigenen und freien Ermessen ab. Sie sind vielmehr verpflichtet,
ihr Verhalten auf den göttlichen Schöpfungsplan auszurichten, der einerseits im
Wesen der Ehe selbst und ihrer Akte zum Ausdruck kommt, den anderseits die
beständige Lehre der Kirche kundtut10.
Achtung vor dem Wesen und der Zielsetzung des ehelichen Aktes
11. Jene Akte, die eine intime und keusche Vereinigung der Gatten darstellen und
die das menschliche Leben weitertragen, sind, wie das letzte Konzil betont hat,
"zu achten und zu ehren11"; sie bleiben auch sittlich erlaubt bei
vorauszusehender Unfruchtbarkeit, wenn deren Ursache keineswegs im Willen der
Gatten liegt; denn die Bestimmung dieser Akte, die Verbundenheit der Gatten zum
Ausdruck zu bringen und zu bestärken, bleibt bestehen. Wie die Erfahrung lehrt,
geht tatsächlich nicht aus jedem ehelichen Verkehr neues Leben hervor. Gott hat
ja die natürlichen Gesetze und Zeiten der Fruchtbarkeit in seiner Weisheit so
gefügt, daß diese schon von selbst Abstände in der Aufeinanderfolge der Geburten
schaffen. Indem die Kirche die Menschen zur Beobachtung des von ihr in
beständiger Lehre ausgelegten natürlichen Sittengesetzes anhält, lehrt sie nun,
daß "jeder eheliche Akt" von sich aus auf die Erzeugung menschlichen Lebens
hingeordnet bleiben muß12.
Untrennbarkeit von liebender Vereinigung und Fortpflanzung
12. Diese vom kirchlichen Lehramt oft dargelegte Lehre gründet in einer von Gott
bestimmten unlösbaren Verknüpfung der beiden Sinngehalte - liebende Vereinigung
und Fortpflanzung -, die beide dem ehelichen Akt innewohnen. Diese Verknüpfung
darf der Mensch nicht eigenmächtig auflösen.
Seiner innersten Struktur nach befähigt der eheliche Akt, indem er den Gatten
und die Gattin aufs engste miteinander vereint, zugleich zur Zeugung neuen
Lebens, entsprechend den Gesetzen, die in die Natur des Mannes und der Frau
eingeschrieben sind. Wenn die beiden wesentlichen Gesichtspunkte der liebenden
Vereinigung und der Fortpflanzung beachtet werden, behält der Verkehr in der Ehe
voll und ganz den Sinngehalt gegenseitiger und wahrer Liebe, und seine
Hinordnung auf die erhabene Aufgabe der Elternschaft, zu der der Mensch berufen
ist. Unserer Meinung nach sind die Menschen unserer Zeit durchaus imstande, die
Vernunftgemäßheit dieser Lehre zu erfassen.
Treue zum Schöpfungsplan Gottes
13. Man weist ja mit Recht darauf hin, daß ein dem Partner aufgenötigter
Verkehr, der weder auf sein Befinden noch auf seine berechtigten Wünsche
Rücksicht nimmt, kein wahrer Akt der Liebe ist, daß solche Handlungsweise
vielmehr dem widerspricht, was mit Recht die sittliche Ordnung für das
Verhältnis der beiden Gatten zueinander verlangt. Ebenso muß man dann auch, wenn
man darüber nachdenkt, zugeben: Ein Akt gegenseitiger Liebe widerspricht dem
göttlichen Plan, nach dem die Ehe entworfen ist, und dem Willen des ersten
Urhebers menschlichen Lebens, wenn er der vom Schöpfergott in ihn nach
besonderen Gesetzen hineingelegten Eignung, zur Weckung neuen Lebens
beizutragen, abträglich ist. Wenn jemand daher einerseits Gottes Gabe genießt
und anderseits - wenn auch nur teilweise - Sinn und Ziel dieser Gabe
ausschließt, handelt er somit im Widerspruch zur Natur des Mannes und der Frau
und deren inniger Verbundenheit; er stellt sich damit gegen Gottes Plan und
heiligen Willen. Wer das Geschenk ehelicher Liebe genießt und sich dabei an die
Zeugungsgesetze hält, der verhält sich nicht, als wäre er Herr über die Quellen
des Lebens, sondern er stellt sich vielmehr in den Dienst des auf den Schöpfer
zurückgehenden Planes. Wie nämlich der Mensch ganz allgemein keine unbeschränkte
Verfügungsmacht über seinen Körper hat, so im besonderen auch nicht über die
Zeugungskräfte als solche, sind doch diese ihrer innersten Natur nach auf die
Weckung menschlichen Lebens angelegt, dessen Ursprung Gott ist. "Das menschliche
Leben muß allen etwas Heiliges sein", mahnt Unser Vorgänger Johannes XXIII.,
"denn es verlangt von seinem ersten Aufkeimen an das schöpferische Eingreifen
Gottes13."
Unerlaubte Wege der Geburtenregelung
14. Gemäß diesen fundamentalen Grundsätzen menschlicher und christlicher
Eheauffassung müssen Wir noch einmal öffentlich erklären: Der direkte Abbruch
einer begonnenen Zeugung, vor allem die direkte Abtreibung - auch wenn zu
Heilzwecken vorgenommen -, sind kein rechtmäßiger Weg, die Zahl der Kinder zu
beschränken, und daher absolut zu verwerfen14.
Gleicherweise muß, wie das kirchliche Lehramt des öfteren dargetan hat, die
direkte, dauernde oder zeitlich begrenzte Sterilisierung des Mannes oder der
Frau verurteilt werden15.
Ebenso ist jede Handlung verwerflich, die entweder in Voraussicht oder während
des Vollzugs des ehelichen Aktes oder im Anschluß an ihn beim Ablauf seiner
natürlichen Auswirkungen darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern, sei
es als Ziel, sei es als Mittel zum Ziel16.
Man darf, um diese absichtlich unfruchtbar gemachten ehelichen Akte zu
rechtfertigen, nicht als Argument geltend machen, man müsse das Übel wählen, das
als das weniger schwere erscheine; auch nicht, daß solche Akte eine gewisse
Einheit darstellen mit früheren oder nachfolgenden fruchtbaren Akten und deshalb
an ihrer einen und gleichen Gutheit teilhaben. Wenn es auch zuweilen erlaubt
ist, das kleinere sittliche Übel zu dulden, um ein größeres zu verhindern oder
um etwas sittlich Höherwertiges zu fördern17, so ist es dennoch niemals erlaubt
- auch aus noch so ernsten Gründen nicht -, Böses zu tun um eines guten Zweckes
willen18: das heißt etwas zu wollen, was seiner Natur nach die sittliche Ordnung
verletzt und deshalb als des Menschen unwürdig gelten muß; das gilt auch, wenn
dies mit der Absicht geschieht, das Wohl des einzelnen, der Familie oder der
menschlichen Gesellschaft zu schützen oder zu fördern. Völlig irrig ist deshalb
die Meinung, ein absichtlich unfruchtbar gemachter und damit in sich
unsittlicher ehelicher Akt könne durch die fruchtbaren ehelichen Akte des
gesamtehelichen Lebens seine Rechtfertigung erhalten.
Erlaubtheit therapeutischer Mittel
15. Die Kirche hält aber jene therapeutischen Maßnahmen, die zur Heilung
körperlicher Krankheiten notwendig sind, nicht für unerlaubt, auch wenn daraus
aller Voraussicht nach eine Zeugungsverhinderung eintritt. Voraussetzung dabei
ist, daß diese Verhinderung nicht aus irgendeinem Grunde direkt angestrebt
wird19.
Erlaubte Inanspruchnahme unfruchtbarer Perioden
16. Allein dieser Lehre der Kirche über die Gestaltung der ehelichen
Sittlichkeit halten einige heute entgegen, wie schon oben (Nr. 3) erwähnt, es
sei Recht und Aufgabe der menschlichen Vernunft, die ihr von der Naturwelt
dargebotenen Kräfte zu steuern und auf Ziele auszurichten, die dem Wohl des
Menschen entsprechen. Ja, man fragt: Ist nicht in diesem Zusammenhang in vielen
Situationen künstliche Geburtenregelung vernünftiger, wenn man nämlich damit
mehr Frieden und Eintracht in der Familie erreichen und für die Erziehung schon
lebender Kinder bessere Bedingungen schaffen kann? Auf diese Frage ist
entschieden zu antworten: Die Kirche ist die erste, die den Einsatz der
menschlichen Vernunft anerkennt und empfiehlt, wenn es um ein Werk geht, das den
vernunftbegabten Menschen so eng mit seinem Schöpfer verbindet; aber ebenso
betont sie, daß man sich dabei an die von Gott gesetzte Ordnung halten muß.
Wenn also gerechte Gründe dafür sprechen, Abstände einzuhalten in der
Reihenfolge der Geburten - Gründe, die sich aus der körperlichen oder seelischen
Situation der Gatten oder aus äußeren Verhältnissen ergeben -, ist es nach
kirchlicher Lehre den Gatten erlaubt, dem natürlichen Zyklus der
Zeugungsfunktionen zu folgen, dabei den ehelichen Verkehr auf die
empfängnisfreien Zeiten zu beschränken und die Kinderzahl so zu planen, daß die
oben dargelegten sittlichen Grundsätze nicht verletzt werden20.
Die Kirche bleibt sich und ihrer Lehre treu, wenn sie einerseits die
Berücksichtigung der empfängnisfreien Zeiten durch die Gatten für erlaubt hält,
andererseits den Gebrauch direkt empfängnisverhütender Mittel als immer
unerlaubt verwirft auch wenn für diese andere Praxis immer wieder ehrbare und
schwerwiegende Gründe angeführt werden. Tatsächlich handelt es sich um zwei ganz
unterschiedliche Verhaltensweisen: bei der ersten machen die Eheleute von einer
naturgegebenen Möglichkeit rechtmäßig Gebrauch; bei der anderen dagegen hindern
sie den Zeugungsvorgang bei seinem natürlichen Ablauf. Zweifellos sind in beiden
Fällen die Gatten sich einig, daß sie aus guten Gründen Kinder vermeiden wollen,
und dabei möchten sie auch sicher sein. Jedoch ist zu bemerken, daß nur im
ersten Fall die Gatten sich in fruchtbaren Zeiten des ehelichen Verkehrs
enthalten können, wenn aus berechtigten Gründen keine weiteren Kinder mehr
wünschenswert sind. In den empfängnisfreien Zeiten aber vollziehen sie dann den
ehelichen Verkehr zur Bezeugung der gegenseitigen Liebe und zur Wahrung der
versprochenen Treue. Wenn die Eheleute sich so verhalten, geben sie wirklich ein
Zeugnis der rechten Liebe.
Ernste Folgen der Methoden einer künstlichen Geburtenregelung
17. Verständige Menschen können sich noch besser von der Wahrheit der
kirchlichen Lehre überzeugen, wenn sie ihr Augenmerk auf die Folgen der Methoden
der künstlichen Geburtenregelung richten. Man sollte vor allem bedenken, wie bei
solcher Handlungsweise sich ein breiter und leichter Weg einerseits zur
ehelichen Untreue, anderseits zur allgemeinen Aufweichung der sittlichen Zucht
auftun könnte. Man braucht nicht viel Erfahrung, um zu wissen, wie schwach der
Mensch ist, und um zu begreifen, daß der Mensch - besonders der Jugendliche, der
gegenüber seiner Triebwelt so verwundbar ist - anspornender Hilfe bedarf, um das
Sittengesetz zu beobachten, und daß es unverantwortlich wäre, wenn man ihm die
Verletzung des Gesetzes selbst erleichterte. Auch muß man wohl befürchten:
Männer, die sich an empfängnisverhütende Mittel gewöhnt haben, könnten die
Ehrfurcht vor der Frau verlieren, und, ohne auf ihr körperliches Wohl und
seelisches Gleichgewicht Rücksicht zu nehmen, sie zum bloßen Werkzeug ihrer
Triebbefriedigung erniedrigen und nicht mehr als Partnerin ansehen, der man
Achtung und Liebe schuldet.
Schließlich ist sehr zu bedenken, welch gefährliche Macht man auf diese Weise
jenen staatlichen Behörden in die Hand gäbe, die sich über sittliche Grundsätze
hinwegsetzen. Wer könnte es Staatsregierungen verwehren, zur Überwindung der
Schwierigkeiten ihrer Nationen für sich in Anspruch zu nehmen, was man Ehegatten
als erlaubte Lösung ihrer Familienprobleme zugesteht? Wer könnte Regierungen
hindern, empfängnisverhütende Methoden zu fördern, die ihnen am wirksamsten zu
sein scheinen, ja sogar ihre Anwendung allgemein vorzuschreiben, wo immer es
ihnen notwendig erscheint? Auf diese Weise könnte es geschehen, daß man, um
Schwierigkeiten persönlicher, familiärer oder sozialer Art, die sich aus der
Befolgung des göttlichen Gesetzes ergeben, zu vermeiden, es dem Ermessen
staatlicher Behörden zugestände, sich in die ganz persönliche und intime Aufgabe
der Eheleute einzumischen.
Will man nicht den Dienst an der Weitergabe des Lebens menschlicher Willkür
überlassen, dann muß man für die Verfügungsmacht des Menschen über den eigenen
Körper und seine natürlichen Funktionen unüberschreitbare Grenzen anerkennen,
die von niemand, sei es Privatperson oder öffentliche Autorität, verletzt werden
dürfen. Diese Grenzen bestimmen sich einzig aus der Ehrfurcht, die dem
menschlichen Leibe in seiner Ganzheit und seinen natürlichen Funktionen
geschuldet wird: und zwar entsprechend den oben dargelegten Grundsätzen und dem
recht verstandenen sogenannten Ganzheitsprinzip, so wie es Unser Vorgänger Pius
XII. erläutert hat21.
Die Kirche als Garant der wahren Werte des Menschen
18. Es ist vorauszusehen, daß vielleicht nicht alle diese überkommene Lehre ohne
weiteres annehmen werden; es werden sich, verstärkt durch die modernen
Kommunikationsmittel, zu viele Gegenstimmen gegen das Wort der Kirche erheben.
Die Kirche aber, die es nicht überrascht, daß sie ebenso wie ihr göttlicher
Stifter gesetzt ist "zum Zeichen, dem widersprochen wird22", steht dennoch zu
ihrem Auftrag, das gesamte Sittengesetz, das natürliche und evangelische,
demütig, aber auch fest zu verkünden.
Die Kirche ist ja nicht Urheberin dieser beiden Gesetze; sie kann deshalb
darüber nicht nach eigenem Ermessen entscheiden, sondern nur Wächterin und
Auslegerin sein; niemals darf sie etwas für erlaubt erklären, was in
Wirklichkeit unerlaubt ist, weil das seiner Natur nach dem wahren Wohl des
Menschen widerspricht.
Indem sie das eheliche Sittengesetz unverkürzt wahrt, weiß die Kirche sehr wohl,
daß sie zum Aufbau echter menschlicher Kultur beiträgt; darüber hinaus spornt
sie den Menschen an, sich nicht seiner Verantwortung dadurch zu entziehen, daß
er sich auf technische Mittel verläßt; damit sichert sie die Würde der Eheleute.
Indem die Kirche so dem Beispiel und der Lehre unseres göttlichen Erlösers
getreu vorgeht, zeigt sie, daß ihre aufrichtige und uneigennützige Liebe den
Menschen begleitet: sie will ihm helfen in dieser Welt, daß er wirklich als Kind
am Leben des lebendigen Gottes teilhat, der aller Menschen Vater ist23.
III.
Seelsorgliche Richtlinien
Die Kirche als Mutter und Lehrmeisterin
19. Unsere Worte wären nicht der volle und deutliche Ausdruck der Gedanken und
Sorgen der Kirche, der Mutter und Lehrmeisterin aller Völker, wenn sie den
Menschen, die sie zur treuen Befolgung von Gottes Gebot über die Ehe auffordern,
nicht auch in den schweren Situationen, unter denen heute Familien und Völker
leiden, Hilfen böten bei der Durchführung einer sittlich geordneten
Geburtenregelung. Die Kirche kann sich ja zu den Menschen nicht anders verhalten
als unser göttlicher Erlöser: sie kennt die Schwachheit der Menschen, sie hat
Erbarmen mit den Scharen, sie nimmt sich der Sünder an; sie muß aber jenes
Gesetz lehren, das wirklich das Gesetz des menschlichen Lebens ist: jenes
Lebens, das auf seine ursprüngliche Wahrheit zurückgeführt, von Gottes Geist
bewegt wird24.
Möglichkeit der Beobachtung des göttlichen Gesetzes
20. Die Verwirklichung der Lehre über die rechte Geburtenregelung, die die
Kirche als Gottes Gebot selbst verkündet, erscheint zweifellos vielen schwer, ja
sogar ganz unmöglich. Aber wie jedes besonders hohe und wertvolle Gut verlangt
dieses Gesetz vom einzelnen Menschen, von der Familie und von der menschlichen
Gesellschaft feste Entschlüsse und viele Anstrengungen. Ja, seine Befolgung ist
nicht möglich ohne die helfende Gnade Gottes, die den guten Willen des Menschen
stützt und stärkt. Wer aber tiefer nachdenkt, wird erkennen, daß diese
Anstrengungen die Würde des Menschen erhöhen und beitragen zum Wohl der
menschlichen Gesellschaft.
Selbstbeherrschung
21. Sittlich geordnete Geburtenregelung aber verlangt von den Gatten vor allem
eine volle Anerkennung und Wertschätzung der wahren Güter des Lebens und der
Familie, ferner eine ständige Bemühung um allseitige Beherrschung ihrer selbst
und ihres Trieblebens. Ganz sicher ist diese geistige Herrschaft über den
Naturtrieb ohne Askese nicht möglich. Nur so vermag man die dem ehelichen Leben
eigentümlichen Ausdrucksformen der Liebe in Einklang zu bringen mit der rechten
Ordnung. Das gilt besonders für jene Zeiten, in denen man Enthaltsamkeit üben
muß. Solche Selbstzucht, Ausdruck ehelicher Keuschheit, braucht keineswegs der
Gattenliebe zu schaden; sie erfüllt sie vielmehr mit einem höheren Sinn für
Menschlichkeit. Solche Selbstzucht verlangt zwar beständiges Sich-Mühen; ihre
heilsame Kraft aber führt die Gatten zu einer volleren Entfaltung ihrer selbst
und macht sie reich an geistlichen Gütern. Sie schenkt der Familie wahren
Frieden und hilft, auch sonstige Schwierigkeiten zu meistern. Sie fördert bei
den Gatten gegenseitige Achtung und Besorgtsein füreinander; sie hilft den
Eheleuten, ungezügelte Selbstsucht, die der wahren Liebe widerspricht, zu
überwinden, sie hebt bei ihnen das Verantwortungsbewußtsein für die Erfüllung
ihrer Aufgaben. Sie verleiht den Eltern bei der Erziehung der Kinder eine
innerlich begründete, wirkungsvollere Autorität: dementsprechend werden dann
Kinder und junge Menschen mit fortschreitendem Alter zu den wahren menschlichen
Werten die rechte Einstellung bekommen und die Kräfte ihres Geistes und ihrer
Sinne in glücklicher Harmonie entfalten.
Schaffung einer für die Keuschheit gedeihlichen Atmosphäre
22. Bei dieser Gelegenheit wollen Wir die Erzieher und alle, die für das
Gemeinwohl der menschlichen Gesellschaft verantwortlich sind, an die
Notwendigkeit erinnern, ein Klima zu schaffen, das geschlechtlich zuchtvolles
Verhalten begünstigt. So überwindet wahre Freiheit Ungebundenheit durch Wahrung
der sittlichen Ordnung.
Alle, denen der Fortschritt der menschlichen Kultur und der Schutz der
wesentlichen Güter der Seele am Herzen liegt, müssen einstimmig verurteilen, was
bei den modernen Massenmedien dazu beiträgt, die Sinne aufzupeitschen und
Sittenverfall zu verbreiten, ebenso jede Form von Pornographie in Schrift, Wort
und Darstellung. Man soll doch nicht versuchen, solche Entartung mit Berufung
auf Kunst und Wissenschaft zu rechtfertigen25 oder mit dem Hinweis auf die
Freiheit, die vielleicht in diesem Bereich die staatlichen Stellen gewähren.
Appell an die staatlichen Behörden
23. Daher richten Wir das Wort an die Regierungen, denen vor allem die
Verantwortung für den Schutz des Gemeinwohls obliegt und die soviel zur Wahrung
der guten Sitten beitragen können: Duldet niemals, daß die guten Sitten eurer
Völker untergraben werden; verhindert unter allen Umständen, daß durch Gesetze
in die Familie, die Keimzelle des Staates, Praktiken eindringen, die zum
natürlichen und göttlichen Gesetz im Widerspruch stehen. Um das Problem des
Bevölkerungszuwachses zu lösen, kann und muß die staatliche Gewalt einen anderen
Weg gehen: den einer weisen und vorausschauenden Familien- und Bildungspolitik,
die das Sittengesetz und die Freiheit der Bürger sicherstellt.
Wir wissen sehr wohl um die Schwierigkeiten, die hier die Regierungen haben,
zumal in den Entwicklungsländern. Unser Verständnis für diese begründeten Sorgen
beweist Unsere Enzyklika "Populorum progressio". Hier aber wiederholen Wir mit
Unserem Vorgänger Johannes XXIII.: "Bei Behandlung und Lösung dieser Fragen darf
der Mensch weder Wege gehen noch Mittel anwenden, die im Widerspruch zu seiner
Würde stehen, wie sie von jenen ungescheut angeboten werden, die vom Menschen
und seinem Leben rein materialistisch denken. Unserer Überzeugung nach läßt sich
die Frage nur lösen, wenn beim wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Fortschritt sowohl der einzelnen wie des ganzen Menschheitsgeschlechtes die echt
menschlichen Güter und Werte geachtet und gemehrt werden26."
Sehr zu Unrecht würde man die göttliche Vorsehung für das verantwortlich machen,
was im Gegenteil eine Folge kurzsichtiger Politik ist, mangelnden Sinns für
soziale Gerechtigkeit, selbstsüchtiger Bereicherung, schließlich fauler
Nachlässigkeit in der Übernahme von Anstrengungen, die ein Volk mit all seinen
Bürgern zu höherem Lebensstandard führen könnten27. Möchten doch alle
Verantwortlichen, auf die es ankommt - wie es einige schon ausgezeichnet tun -,
immer wieder mit allen Kräften ans Werk gehen. Man darf nicht nachlassen im
Eifer, sich innerhalb der großen Menschenfamilie gegenseitig zu helfen; hier
öffnet sich, meinen Wir, ein schier unbegrenztes Betätigungsfeld für die großen
überstaatlichen Einrichtungen.
An die Wissenschaftler
24. Wir möchten nun Unsern Appell an die Männer der Wissenschaft richten, "die
dem Wohl von Ehe und Familie und dem Frieden des Gewissens sehr dienen, wenn sie
durch ihre gemeinsame wissenschaftliche Arbeit die Voraussetzungen für eine
sittlich einwandfreie Geburtenregelung genauer zu klären versuchen28". Vor allem
ist zu wünschen - was schon Pius XII. gesagt hat -, daß aufbauend auf dem Wissen
um die natürlichen Zyklen die Medizin für eine sittlich geordnete
Geburtenregelung sichere Grundlagen zu schaffen vermag29. So werden dann die
Wissenschaftler - besonders die Katholiken unter ihnen - durch ihren Beitrag
beweisen, daß es so ist, wie die Kirche lehrt: daß nämlich "es keinen wahren
Widerspruch geben kann zwischen den göttlichen Gesetzen hinsichtlich der
Übermittlung des Lebens und dem, was echter ehelicher Liebe dient30".
An die christlichen Eheleute
25. Nun richtet sich Unser Wort insbesondere an Unsere Söhne und Töchter,
besonders an diejenigen, die Gott beruft, ihm im Ehestande zu dienen. Indem die
Kirche die unumstößlichen Forderungen des göttlichen Gesetzes weitergibt,
verkündet sie das Heil und schließt in den Sakramenten Wege der Gnade auf:
dadurch wird der Mensch eine neue Schöpfung, die in Liebe und echter Freiheit
dem erhabenen Plan seines Schöpfers und Erlösers entspricht und Sinn hat für die
leichte Last Christi31.
Indem sie in Demut seiner Stimme folgen, sollen die christlichen Eheleute daran
denken, daß ihre Berufung zum christlichen Leben, die in der Taufe gründet, im
Sakrament der Ehe entfaltet und gefestigt wurde. So werden sie "gestärkt und
gleichsam geweiht", um ihre Aufgaben treu erfüllen, ihre Berufung zur Vollendung
führen und vor der Welt das ihnen aufgetragene christliche Zeugnis geben zu
können32. Diese Aufgabe hat der Herr ihnen anvertraut, damit sie den Menschen
jenes heilige und doch milde Gesetz offenbar machen, das ihre gegenseitige Liebe
und ihr Zusammenwirken mit der Liebe Gottes, des Urhebers menschlichen Lebens,
innig vereint.
Daß für das Leben christlicher Eheleute bisweilen ernste Schwierigkeiten
auftreten, leugnen Wir keineswegs: denn wie für jeden von uns ist auch für sie
"die Pforte eng und schmal der Weg, der zum Leben führt33". Dennoch wird die
Hoffnung auf dieses Leben wie ein hellstrahlendes Licht ihren Weg erleuchten,
wenn sie tapferen Sinnes bemüht sind, "nüchtern, gerecht und gottesfürchtig in
dieser Welt zu leben34", wohl wissend, daß "die Gestalt dieser Welt vergeht35".
Deshalb sollen die Eheleute die ihnen auferlegten Opfer bereitwillig auf sich
nehmen, gestärkt durch den Glauben und die Hoffnung, die "nicht zuschanden
werden läßt: denn die Liebe Gottes ist ausgegossen in unsere Herzen durch den
Heiligen Geist, der uns gegeben ward36". Sie sollen ferner in inständigem Gebet
die Hilfe Gottes erflehen und vor allem aus der immer strömenden Quelle der
Eucharistie Gnade und Liebe schöpfen. Sollten aber Sünden ihren Weg hemmen, dann
mögen sie nicht den Mut verlieren, sondern demütig und beharrlich zur
Barmherzigkeit Gottes ihre Zuflucht nehmen, die ihnen im Bußsakrament in reichem
Maße geschenkt wird. So können die Eheleute zu der ihnen als Gatten eigenen
Vollkommenheit kommen, wie der Apostel sie kennzeichnet: "Ihr Männer, liebet
eure Frauen, wie Christus die Kirche geliebt hat ... So sollen die Männer ihre
Frauen lieben wie ihren eigenen Leib. Wer seine Frau liebt, liebt sich selbst.
Hat doch niemand je sein eigenes Fleisch gehaßt, sondern er hegt und pflegt es
wie Christus seine Kirche ... Dieses Geheimnis ist groß: ich meine im Hinblick
auf Christus und die Kirche. Wohlan, so liebe jeder von euch seine Frau ebenso
wie sich selbst; die Frau aber stehe in Ehrfurcht zum Manne37."
Familienapostolat
26. Eine der edelsten Früchte, die aus dem unentwegten Bemühen der Eheleute um
die Befolgung des göttlichen Gesetzes heranreift, ist der häufige Wunsch der
Eheleute, andere an ihrer Erfahrung teilhaben zu lassen. So fügt sich dem weiten
Bereich der Laienberufung ein neues Apostolat ausgezeichneter Art ein: der
Dienst jener aneinander, die in gleicher Situation stehen: die Eheleute
übernehmen für andere Eheleute, denen gegenüber sie sich als Führer erweisen,
eine apostolische Aufgabe. Das scheint heute eine besonders zeitgemäße Form des
Apostolates zu sein38.
An die Ärzte und ihre Helfer
27. Große Hochachtung zollen Wir den Ärzten und ihren Helfern, die in der
Ausübung ihres Berufes mehr darauf schauen, was ein christliches Berufsethos von
ihnen fordert als auf rein menschliche Interessen. Sie mögen beharrlich bei dem
Vorsatz bleiben, sich für die Lösungen einzusetzen, die dem Glauben und der
Vernunft entsprechen; sie mögen sich auch bemühen, ihre Berufskollegen für die
gleiche Einstellung zu gewinnen. Zudem sollen sie es als besondere Aufgabe ihres
Berufes betrachten, sich das notwendige Wissen zu erwerben, um in diesem
schwierigen Bereich Eheleute, die zu ihnen kommen, recht beraten und ihnen
verantwortbare Wege zeigen zu können, wie es mit Fug und Recht von ihnen
erwartet wird.
An die Priester
28. Liebe Priester, liebe Söhne! Durch euren heiligen Beruf seid ihr Berater und
geistliche Führer der einzelnen Menschen wie der Familien.
Voll Vertrauen möchten Wir Uns an euch wenden. Eure Pflicht ist es ja - Unser
Wort gilt besonders den Lehrern der Moraltheologie -, die kirchliche Ehelehre
unverfälscht und offen vorzulegen. Gebt an erster Stelle ihr bei der Ausübung
eures Amtes das Beispiel aufrichtigen Gehorsams, der innerlich und nach außen
dem kirchlichen Lehramt zu leisten ist. Wie ihr wohl wißt, verpflichtet euch
dieser Gehorsam nicht so sehr wegen der beigebrachten Beweisgründe, als wegen
des Lichtes des Heiligen Geistes, mit dem besonders die Hirten der Kirche bei
der Darlegung der Wahrheit ausgestattet sind39. Ihr wißt auch, daß es zur
Wahrung des inneren Friedens der einzelnen und der Einheit des christlichen
Volkes von größter Bedeutung ist, daß in Sitten- wie in Glaubensfragen alle dem
kirchlichen Lehramt gehorchen und die gleiche Sprache sprechen. Deshalb machen
Wir Uns die eindringlichen Worte des großen Apostels Paulus zu eigen und
appellieren erneut an euch aus ganzem Herzen: "Ich ermahne euch, Brüder, ... daß
Ihr alle in Eintracht redet; keine Parteiungen soll es unter euch geben,
vielmehr sollt ihr im gleichen Sinn und in gleicher Überzeugung
zusammenstehen40."
Schlußwort
29. Ferner, wenn nichts von der Heilsiehre Christi zu unterschlagen eine
hervorragende Ausdrucksform der Liebe ist, so muß dies immer mit Duldsamkeit und
Liebe verbunden sein; dafür hat der Herr selbst durch sein Wort und Werk den
Menschen ein Beispiel gegeben. Denn obwohl er gekommen war; nicht um die Welt zu
richten, sondern zu retten41, war er zwar unerbittlich streng gegen die Sünde,
aber geduldig und barmherzig gegenüber den Sündern.
Bei ihren Schwierigkeiten und Nöten sollten die Eheleute im Wort und im
mitfühlenden Herzen des Priesters ein Echo der Stimme und der Liebe unseres
Erlösers finden.
Redet mit Zuversicht, liebe Söhne, überzeugt, daß der Heilige Geist, welcher dem
Lehramt bei der Darlegung der rechten Lehre beisteht, die Herzen der Gläubigen
erleuchtet und sie zur Zustimmung einlädt. Es geht nicht ohne Gebet. Lehrt es
die Eheleute; unterweist sie, daß sie oft, mit großem Glauben, zu den
Sakramenten der Eucharistie und der Buße kommen und niemals wegen ihrer
Schwachheit den Mut verlieren.
An die Bischöfe
30. Liebe und ehrwürdige Brüder im Bischofsamt! Am Ende dieses Rundschreibens
wenden Wir Uns in Ehrerbietung und Liebe an euch. Mit euch teilen Wir besonders
eng die Sorgen um das geistliche Wohl des Gottesvolkes. An euch richtet sich
Unsere dringende Bitte: Setzt euch, an der Spitze eurer Mitarbeiter, der
Priester, und eurer Gläubigen restlos und unverzüglich ein für Schutz und
Heiligkeit der Ehe; dafür, daß damit das Leben in der Ehe zu menschlicher und
christlicher Vollendung kommt. Das sollt ihr als die größte und
verantwortungsvollste Aufgabe ansehen, die euch heute anvertraut ist. Ihr wißt
sehr wohl, daß dieser Hirtendienst eine gewisse Abstimmung der pastoralen
Bemühungen aufeinander erfordert, die alle Bereiche menschlichen Tuns umfaßt:
den wirtschaftlichen, den der Bildung und den gesellschaftlichen. Gleichzeitiger
Fortschritt auf allen diesen Gebieten wird das Leben von Eltern und Kindern in
der Familie erträglicher, leichter und froher machen. Bei ehrfürchtiger Wahrung
von Gottes Plan mit der Welt wird auch das Leben der menschlichen Gesellschaft
durch brüderliche Liebe reicher und durch wahren Frieden gesicherter werden.
31. Euch, ehrwürdige Brüder, liebe Söhne und Töchter, und euch alle, Menschen
guten Willens, rufen Wir auf zu einem wahrhaft großen Werk der Erziehung und des
Fortschritts und der Liebe. Wir stützen Uns dabei auf die feste Lehre der
Kirche, die der Nachfolger des heiligen Petrus, gemeinsam mit den Brüdern im
katholischen Bischofsamt, treu bewahrt und auslegt. Dieses wahrhaft große Werk,
davon sind Wir fest überzeugt, gereicht sowohl der Welt wie der Kirche zum
Segen. Nur wenn der Mensch sich an die von Gott in seine Natur eingeschriebenen
und darum weise und liebevoll zu achtenden Gesetze hält, kann er zum wahren,
sehnlichst erstrebten Glück gelangen. Für dieses große Werk erflehen Wir nicht
nur euch allen, sondern besonders den Eheleuten, vom allheiligen und
allbarmherzigen Gott die Fülle himmlischer Gnade und erteilen euch als deren
Unterpfand von Herzen Unseren Apostolischen Segen.
Rom, bei St. Peter, am 25. Juli, am Fest des heiligen Apostels Jakobus 1968, im
sechsten Jahre Unseres Pontifikats.
PAPST PAUL VI.
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Anmerkungen
1 Vgl. Pius IX., Enz. Qui Pluribus, 9. Nov. 1846: Pii IX. P. M. Acta, Bd. 1, S.
9-10; Pius X., Enz. Singulari Quadam, 24. Sept. 1912: AAS 4 (1912), S. 658; Pius
XI., Enz. Casti Connubii, 31. Dezember 1930: AAS 22 (1930), S. 579-581; Pius
XII., Anspr. Magnificate Dominum, an den katholischen Weltepiskopat, 2. Nov.
1954: AAS 46 (1954), S. 671-672; Johannes XXIII., Enz. Mater et Magistra, 15.
Mai 1961: AAS 53 (1961), S. 457.
2 Vgl. Mt 28,18-19.
3 Vgl. Mt 7,21.
4 Vgl. Catechismus Rornanus Concilii Tridentini, II. Teil, c. CIII; Leo XIII.,
Enz. Arcanum, 10. Febr. 1880: Acta Leonis XIII., 2 (1881), S. 26-29; Pius XI.,
Enz. Divini Illius Magistri, 31. Dez. 1929: AAS 22 (1930), S. 56-61; Enz. Casti
Connubii: AAS 22 (1930), S. 545-546; Pius XII., Anspr. an die italienische
medizinisch-biologische Vereinigung vom hl. Lukas, 12. Nov. 1944: Anspr. und
Radiobotschaften, VI, S. 191-192; An die katholische Vereinigung der Hebammen
Italiens, 29. Okt. 1951: AAS 43 (1951), S. 835-854; An den Kongreß des Fronte
della Famiglia und der Vereinigung der kinderreichen Familien, 28. Nov. 1951:
AAS 43 (1951), S. 857-859; An den 7. Kongreß der internationalen Gesellschaft
für Hämatologie, 12. Sept. 1958: AAS 50 (1958), S. 734-735; Johannes XXIII.,
Enz. Mater et Magistra: AAS 53 (1961), S. 446-447; Codex luris Canonici, c.
1067; c. 1068, § 1; c. 1076, §§ 1-2; 2. Vatikanisches Konzil,
Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 47-52.
5 Vgl. Anspr. Paul VI. an das Kardinalskollegium, 23. Juni 1964: AAS 56 (1964),
S. 588; An die Kommission zum Studium der Probleme der Bevölkerung, der Familie
und der Geburten, 27. März 1965: AAS 57 (1965), S. 388; An den Nationalkongreß
der italienischen Vereinigung der Hebammen und Gynäkologen, 29. Okt. 1966: AAS
58 (1966), S. 1168.
6 Vgl. 1 Joh 4-8.
7 Vgl. Eph 3,15.
8 Vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 50.
9 Vgl. S. Thom. Aqu., S. Th., I-II, qu. 94, a. 2.
10 Vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 50
und 51.
11 Vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 49.
12 Vgl. Pius XI., Enz. Casti Connubii: AAS 92 (1930), S. 560; Pius XII.,
Ansprache an die katholische Vereinigung der Hebammen Italiens, 29. Okt.1951:
AAS 43 (1951), S. 843.
13 Vgl. Johannes XXIII., Enz. Mater et Magistra: AAS 53 (1961), S. 447.
14 Vgl. Catechisrnus Romanus Concilii Tridentini, II. Teil, c. VIII; Pius XI.,
Enz. Casti Connubii: AAS 22 (1930), S. 562-564; Pius XII., Anspr. an die
italienische medizinisch-biologische Vereinigung vom hl. Lukas, 12. Nov. 1944:
Anspr. und Radiobotschaften, VI (1944), S. 191-192; Ansprache an die katholische
Vereinigung der Hebammen Italiens, 29. Okt. 1951: AAS 43 (1951), S. 842-843; S.
857-859; Johannes XXIII., Enz. Pacem in Terris, 11. April 1963: AAS 55 (1963),
S. 259-260; 2. Vatikanisches Konzil, Gaudium et Spes, Nr. 51.
15 Vgl. Pius XI., Enz. Casti Connubii: AAS 22 (1930), S. 565; Dekret d. Hl.
Off., 22. Februar 1940, AAS 32 (1940), S. 73; Pius XII., Ansprache an die
katholische Vereinigung der Hebammen Italiens, 29. Okt. 1951: AAS 43 (1951), S.
843-844; An den 7. Kongreß der internationalen Gesellschaft für Hämatologie, 12.
Sept. 1958: AAS 50 (1958), S. 734-735.
16 Vgl. Catechismus Romanus Concilii Tridentini, II. Teil, c. VIII; Pius XI.,
Enz. Casti Connubii: AAS 22 (1930), S. 559-561; Pius XII., An die katholische
Vereinigung der Hebammen Italiens, 29. Okt. 1951: AAS 43 (1951), S. 843; AAS 45
(1953), S. 674-675; An den 7. Kongreß der internationalen Gesellschaft für
Hämatologie, 12. Sept. 1958: AAS 50 (1958), S. 734-735; Johannes XXIII., Enz.
Mater et Magistra: AAS 53 (1961), S. 447.
17 Vgl. Pius XII., Anspr. an den Nationalkongreß der Vereinigung kath. Juristen
Italiens, 6. Dez. 1953: AAS 45 (1953), S. 798-799.
18 Vgl. Röm 3,8.
19 Vgl. Pius XII., Ansprache an die Teilnehmer des 26. Kongresses der italien.
Gesellschaft für Urologie, 8.7.1953: AAS 45 (1953), S. 674-675; An den 7.
Kongreß der internationalen Gesellschaft für Hämatologie, 12. Sept. 1958: AAS 50
(1958), S. 734-735.
20 Vgl. Pius XII., Ansprache an die katholische Vereinigung der Hebammen
Italiens, 29. Okt. 1951: AAS 43 (1951), S. 846.
21 Vgl. Pius XII., Ansprache an die Teilnehmer des 26. Kongresses der italien.
Gesellschaft für Urologie, 8.7.1953: AAS 45 (1953), S. 674-675; AAS 48 (1956),
S. 46l-462.
22 Vgl. Lk 2,34.
23 Vgl. Paul VI., Enz. Populorum Progressio, 26. März 1967, Nr. 21.
24 Vgl. Röm 8.
25 Vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Dekret Inter Mirifica über die sozialen
Kommunikationsmittel, Nr. 6-7.
26 Vgl. Enz. Mater et Magistra: AAS 53 (1961), S. 447.
27 Vgl. Enz. Populorum Progressio, Nr. 48-55.
28 Vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 52.
29 Vgl. Pius XII., Ansprache an den Kongreß des Fronte della Famiglia und der
Vereinigung der kinderreichen Familien: AAS 43 (1951), S. 859.
30 Vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 51.
31 Vgl. Mt 11,30.
32 Vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 48;
Dogm. Konst. Lumen Gentium, Nr. 35.
33 Mt 7,14; vgl. Hebr 12,11.
34 Vgl. Tit 2,12.
35 Vgl. 1 Kor 7,31.
36 Vgl. Röm 5,5.
37 Eph 5,25.28-29.32-33.
38 Vgl. Dogm. Konst. Lumen Gentium, Nr. 35 und 41; Pastoralkonstitution Gaudium
et Spes, Nr. 48-49; 2. Vatikanisches Konzil, Dekret Apostolicam Actuositatem,
Nr. 11.
39 Vgl. Dogm. Konst. Lumen Gentium, Nr. 25.
40 Vgl. 1 Kor 1,10.
41 Vgl. Joh 3,17.